Eingliederungs- und Integrationshilfe
Seit 2017 sind wir mit zahlreichen engagierten Mitarbeiter*innen im Bereich der Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt Schulbegleitung im gesamten Saalekreis tätig – für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf in Kita und Schule.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Seit 2017 sind wir mit zahlreichen engagierten Mitarbeiter*innen im Bereich der Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt Schulbegleitung im gesamten Saalekreis tätig.
Gerade für Kinder, die mit Verhaltensauffälligkeiten, Autismus-Spektrum-Störungen oder sozial-emotionalem Förderbedarf zu tun haben, bietet B.A.S.E. e.V. diese Hilfeform an.
Hohen Stellenwert hat dabei die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Personen (Elternhaus, Schule, Fachamt, Schulbegleiter*in und Kind).
Definition
Schulbegleiter*innen unterstützen als Bezugsperson einzelne Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Einschränkungen und/oder Behinderungen in der Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe.
Unterstützt wird zum Beispiel:
- Mobilität, wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus
- Lebenspraktische Hilfestellungen im Schulalltag
- Förderung der Selbstständigkeit im Lernprozess
- Unterstützung bei Motivationsproblemen
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, z. B. bei Sozialkontakten zu anderen Schüler*innen mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband
B.A.S.E. e.V. hilft wie:
Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) des Saalekreises.
In weiteren Gesprächen mit dem Fachamt wird der individuelle Hilfeplan besprochen und der Hilfebedarf festgelegt. Bei einer positiven Entscheidung kann das Jugendamt auf Ihren Wunsch hin B.A.S.E. e.V. als Leistungserbringer beauftragen.
Schulbegleitung und Integrationshilfe
Seit 2017 sind wir im gesamten Saalekreis in der Eingliederungshilfe tätig und haben uns dabei auf die Schulbegleitung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert.
Anspruch haben schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche mit wesentlichen körperlichen oder geistigen Behinderungen im Sinne der §§ 2, 99 SGB IX.
Ziel
Die Leistung wird als individuell erforderliche Unterstützung erbracht, damit Schüler*innen mit Behinderung Bildungsangebote – den Besuch der Schule im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu, sowie schulische Ganztagsangebote in der offenen Form gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (im Folgenden Offener Ganztag) – voll, wirksam und gleichberechtigt wahrnehmen können.
Die Leistung strebt eine größtmögliche Selbstständigkeit unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Schüler*innen an und erfolgt nach den Vorgaben des Gesamt- bzw. Teilhabeplans, in dem auch die Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt.
Unterstützt wird zum Beispiel:
- Unterstützung bei der Selbstversorgung und den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
- Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags
- Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags
- Unterstützung im Unterricht
- Unterstützung im psychosozialen Bereich
B.A.S.E. e.V. hilft wie:
Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein Antrag beim Sozialamt. In weiteren Gesprächen mit dem Fachamt wird der individuelle Hilfeplan besprochen und der Hilfebedarf festgelegt.
Bei einer positiven Entscheidung kann das Fachamt auf Ihren Wunsch hin B.A.S.E. e.V. als Leistungserbringer beauftragen.
Sie haben Fragen zur Eingliederungshilfe?
Wir beraten Sie gern zu den Voraussetzungen und dem Antragsweg – melden Sie sich einfach bei uns.

